Anfrage: Rückweisung des nationalen Adressdienstes. Wird so die Terrorismusbekämpfung, die Aufdeckung von Sozialhilfemissbrauch und die Eindämmung der Herstellung von synthetischen Drogen verhindert?
Geschäftsnummer: | 24.1030 |
Eingereicht von: | Widmer Céline |
Einreichungsdatum: | 14.06.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | - |
Schlagwörter: | Eruierung; Bundesrat; Baubewilligung; Adressen; Kanton; Baubewilligungs; Herstellung; Verfahren; Februar; Nationalrat; Bundesgesetz; Adressdienstes; Verbesserung; Argument; Verschwendung; Steuergeldern; Fragen:; Dienst; Berechtigten; Freizügigkeitskonti; Wehrpflichtersatzzahlers; Wohnadresse; Unterhaltspflichtigen; Alimenteninkasso-Stelle; Wohngemeinde; Überprüfung; Anrainern; Baubewilligungsbehörden |
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Eingereichter Text
Am 29. Februar 2024 hat der Nationalrat das seit Jahren vorangetriebene Bundesgesetz zur Einführung eines nationalen Adressdienstes (NAD) zur Verbesserung an den Bundesrat zurückgewiesen. Als Gegenargument wurde die nutzlose Verschwendung von Steuergeldern behauptet. Es stellen sich die folgenden Fragen:
Kann ein NAD in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form nicht einen wertvollen Dienst leisten bei
- der Eruierung der Berechtigten von nicht zuzuordnenden Freizügigkeitskonti?
- der Eruierung von Adressen eines in einen anderen Kanton adresslos weggezogenen Wehrpflichtersatzzahlers?
- der Eruierung der Wohnadresse eines Unterhaltspflichtigen durch die Alimenteninkasso-Stelle, welcher sich adresslos von seiner angestammten Wohngemeinde abgemeldet hat?
- der Eruierung resp. Überprüfung der Adressen von Anrainern durch die Baubewilligungsbehörden zwecks direkter Zustellung der Baubewilligung, mit der Konsequenz der Beschleunigung des Baubewilligungs- und Strassensanierungsverfahren?
- der Erbenermittlung durch die Bezirksgerichte/Notariate einerseits und Konkursämter bei amtlichen Nachlassliquidationen anderseits?
Würde mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen NAD:
- ein zielführendes Kontrollinstrument zur Eindämmung von Sozialhilfemissbrauch geschaffen (Anmeldung in verschiedenen Kantonen)?
- ein Hilfsmittel für die seitens Digitalen Verwaltung Schweiz in Realisierung begriffene schweizweite Betreibungsauskunft geschaffen (Zuordnung der AHV- resp. UID-Nr.)?
- das geplante PREX-Verfahren (vgl. Vorläufergesetz – VSG - zur Herstellung von sog. «Home-made-Explosives») erheblich effizienter vollzogen werden können?
- die Qualität der Stammdaten der kantonalen Handelsregister signifikant erhöht werden können?
- die Kontrolle des Verkaufs von sog. Vorläuferstoffen (Art. 5 Abs. 2 BetmVV-EDI) zwecks der Verhinderung der missbräuchlichen Herstellung von synthetischen Betäubungsmitteln vereinfacht?
- seitens kantonaler und kommunaler Ämter und Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung weniger kostenintensive Angebote von privaten Adressdienstleister in Anspruch genommen werden müssen?
- aufgrund der vorstehend angesprochenen Verfahren hohe Effizienzgewinne realisiert werden können? Gibt es Schätzungen zur Höhe der Einsparungen?
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Weitere Informationen
Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.